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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Kenzingen ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Für Familiensachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen und Schöffengerichtssachen ist das Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Emmendingen zuständig.

Landwirtschaftssachen, Insolvenzsachen und Jugendschöffengerichtssachen sind beim Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Freiburg konzentriert. Dort wird auch das Handels- und Partnerschaftsregister geführt.

Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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